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Philosophie

Konflikte vermeiden, Interessen durchsetzen

Ziel unserer Tätigkeit ist es, Rechtsstreitigkeiten so weit wie möglich außergerichtlich zu bereinigen bzw. bereits im Vorfeld durch rechtzeitige Beratung zu verhindern. Für kleinere und mittelständische Unternehmen bieten wir gerne dauerhafte juristische Leistungen im Rahmen von Beratungsverträgen an.

Neben der juristischen Beratung in Sachfragen sowie der Durchsetzung der Mandanteninteressen im Prozesswege bietet die Kanzlei selbstverständlich auch Hilfestellung bei Vertragsverhandlungen, Protokollierung von Besprechungen, Hilfestellung bei Abfassung von Mandantenschreiben, usw. an. Je nach Bedarf können auch externe Sachverständige zur Beratung herangezogen werden.

Als Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit hat sich das Arbeitsrecht in seinen Facetten herausgebildet. Die Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im Hinblick auf vertragliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und allen damit verbundenen Rechtsfragen. Im Konfliktfall findet auch die juristische Betreuung vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitgericht statt. Seit 2001 ist Rechtsanwältin Krug auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Daneben haben sich als weitere Tätigkeitsschwerpunkte das Familienrecht von der Beratung von Eheverträgen, Unterhaltsrecht, Kindschaftssachen, Scheidung bis hin zum Zugewinnausgleich herausgebildet.

Als sinnvolle Ergänzung zu den Tätigkeiten im Arbeitsrecht und Familienrecht bietet sich das Sozialrecht an. Hier hat Rechtsanwältin Susanne Krug 2009 erfolgreich den Fachanwaltskurs absolviert. Hier sind die Schwerpunkte der Kanzlei im Rentenrecht, Erwerbsminderungsrentenrecht, Schwerbehindertenrecht, Recht auf Rehabilitation, das Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber den Krankenkassen z.B. auf Krankengeld, das Durchsetzen von Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit sowie die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Arbeitsunfall.